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Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?

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FAQs

Wenden Sie sich einfach an den Ortsverband Baden-Baden, entweder per Mail oder kommen Sie an einem Mittwochabend zu den Dienstzeiten beim THW vorbei.

THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen zehn und 17 Jahren können auch schon mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur THW-Jugend finden Sie hier.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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FAQs

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.

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Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

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FAQs

Mit Ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.

 

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Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?

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FAQs

Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.

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Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

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FAQs

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

   

Welche Pflichten habe ich als THW-Kraft?

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FAQs

Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.

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Wie sieht es mit Urlaub aus?

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FAQs

Ihnen stehen pro Kalenderjahr sechs Wochen Erholungsurlaub zu. Der Urlaub ist jedoch nicht auf das Folgejahr übertragbar. Der Erholungsurlaub soll in höchstens zwei Abschnitten im Jahr genommen werden und spätestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt schriftlich beim Ortsbeauftragten eingereicht werden.

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Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht Einsatzkraft werden will?

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FAQs

Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Vom Stab über die Verwaltungskraft bis hin zum Koch werden in den Ortsverbänden immer wieder Menschen gesucht, die das THW unterstützen. Fragen Sie einfach im nächsten Ortsverband nach, wie Sie sich mit ihren Interessen und Fähigkeiten einbringen können.